Directors' Deals

Beteiligungsmeldungen

Gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 müssen Personen, die Aktien, Finanzinstrumente oder sonstige vergleichbare Instrumente in Bezug auf Emittenten erwerben und dabei gewisse prozentuelle Schwellen berühren, eine Beteiligungsmeldung machen. Zunächst hat die meldepflichtige Person die Beteiligungsmeldung an die Finanzmarktaufsicht (FMA), den Emittenten und (sofern die Wertpapiere an einem geregelten Markt des Börseunternehmens zugelassen sind) das Börseunternehmen unverzüglich nach der Schwellenberührung, spätestens jedoch nach zwei Handelstagen, zu übermitteln (§ 130 ff BörseG 2018).

Möchten Sie eine Beteiligungsmeldung an die Emittentin PALFINGER AG übermitteln, so richten Sie diese bitte an h.roither@palfinger.com (Hannes Roither, Abteilung Investor Relations).

Global Alpha 11.09.2022

Global Alpha 07.01.2022

SANY HEAVY INDUSTRIES CO., LTD 29.07.2022 DE

SANY HEAVY INDUSTRIES CO., LTD 29.07.2022 EN