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Hauptversammlung
36. ordentliche hauptversammlung
Die Hauptversammlung (HV) ist die Versammlung der Aktionärinnen und Aktionäre. Die ordentliche Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt (§ 120 Abs. 1 S. 1 AktG). Stimmberechtigte Teilnehmer der Hauptversammlung sind alle Halter von Stammaktien eines Unternehmens. Zudem besteht die Möglichkeit eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Hauptversammlung zählen:
- die Bestellung des Aufsichtsrates (dieser bestimmt den Vorstand)
- die Verwendung des Unternehmensgewinns
- die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstandes,
- die Feststellung des Jahresabschlusses die Bestellung von Sonderprüfern
- die Beschlussfassung über Kapitalmaßnahmen sowie Satzungsänderungen.
Die HV wird nach festen gesetzlichen Regeln und Fristen einberufen und läuft nach bestimmten Verfahrensregeln ab, um die nötige Transparenz zu gewährleisten.