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Hauptversammlung
Die Hauptversammlung (HV) ist die Versammlung der Aktionärinnen und Aktionäre. Die ordentliche Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt (§ 120 Abs. 1 S. 1 AktG). Stimmberechtigte Teilnehmer der Hauptversammlung sind alle Halter von Stammaktien eines Unternehmens. Zudem besteht die Möglichkeit eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Hauptversammlung zählen:
- die Bestellung des Aufsichtsrates (dieser bestimmt den Vorstand)
- die Verwendung des Unternehmensgewinns
- die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstandes,
- die Feststellung des Jahresabschlusses die Bestellung von Sonderprüfern
- die Beschlussfassung über Kapitalmaßnahmen sowie Satzungsänderungen.
Die HV wird nach festen gesetzlichen Regeln und Fristen einberufen und läuft nach bestimmten Verfahrensregeln ab, um die nötige Transparenz zu gewährleisten.
Einberufung, Tagesordnung und Dokumente
ISABEL DIAZ: KANDIDATIN FÜR DIE WAHL IN DEN AUFSICHTSRAT