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Corporate Governance
PALFINGER wirkte an der Entstehung des Österreichischen Corporate Governance Kodex mit und fördert aktiv die Weiterentwicklung von Corporate Governance. PALFINGER bekennt sich zu den Richtlinien des Österreichischen Corporate Governance Kodex (www.corporate-governance.at) und erfüllt nahezu alle Bestimmungen. Das Bekenntnis wird jährlich durch einen externen Wirtschaftsprüfer evaluiert. Das Evaluierungsergebnis zeigt, dass Corporate Governance bei PALFINGER gelebt wird, der geprüfte Fragebogen steht nachfolgend zur Verfügung.
DIRECTORS' DEALS
Veränderungen im Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstandes, Aufsichtsrates und sonstigen Führungskräften bis zum 02.07.2016 sind auf der Homepage der Finanzmarktaufsicht abrufbar: Abfrage Directors' Dealings von der FMA-Website
Abfrage Directors' Dealings von der FMA-Website Mitteilungen über Eigengeschäfte von Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen und ihnen nahestehende Personen werden nun hier veröffentlicht.
MANAGEMENT-VERGÜTUNG
Aufsichtsratsbezüge
Die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats („Kapitalvertreter“) erhalten für die physische Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats 2.500 EUR pro Sitzung. Zusätzlich erhalten sie ein jährliches Entgelt für das Geschäftsjahr 2016 und die Folgejahre – sofern eine künftige Hauptversammlung nichts anderes beschließt. Dieses Entgelt wurde wie folgt festgelegt:
- 45.000 EUR für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats
- 20.000 EUR für den Stellvertreter des Vorsitzenden
- 7.000 EUR für jedes Aufsichtsratsmitglied
- 2.000 EUR weiters für jedes Ausschussmitglied je Ausschussmandat
In der Hauptversammlung vom 7. März 2018 wurde zudem beschlossen, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine jährliche Vergütung in der Höhe von 15.000 EUR erhält.
Vorstandsbezüge
Die Bezüge des Vorstands bestehen aus mehreren Komponenten und gliedern sich wie folgt:
in TEUR | Erfolgsunabhängig | Erfolgsabhängig | ||
1-12 2018 | 1-12 2019 | 1-12 2018 | 1-12 2019 | |
Andreas Klauser | 357 | 618 | 263 | 642 |
Felix Strohbichler | 418 | 426 | 331 | 341 |
Martin Zehnder | 473 | 474 | 396 | 415 |
Kurzfristige Bezüge | 1.248 | 1.518 | 990 | 1.398 |
ORGANE
Eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht kennt drei Hauptorgane:
Die Entscheidungsbefugnisse der drei Organe sind streng voneinander abgegrenzt.
Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Hauptorgane
Der Vorstand leitet und vertritt das Unternehmen eigenverantwortlich gegenüber Dritten, während der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder ernennt und abberuft und das Management überwacht. Der Vorstand ist vollkommen weisungsfrei und erstattet dem Aufsichtsrat laufend Bericht. Dem Aufsichtsrat kommt grundsätzlich keinerlei Geschäftsführungsbefugnis zu. Das österreichische Recht sieht eine zweigeteilte Führungsstruktur in einer Aktiengesellschaft vor, also die strikte Trennung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Eine Mitgliedschaft in beiden Organen ist ausgeschlossen, d.h. Mitglieder des Vorstands können nicht gleichzeitig im Aufsichtsrat tätig sein und umgekehrt. Die Zustimmung des Aufsichtsrats ist in bestimmten, vom Gesetz zwingend vorgeschriebenen Fällen seitens des Vorstands einzuholen, darüber hinaus können in der Satzung der Gesellschaft weitere Fälle, in denen die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen ist, vorgeschrieben werden.
Die Hauptversammlung ist in Entscheidungen der gewöhnlichen Unternehmensführung nicht einbezogen. Sie übt jedoch insofern einen indirekten Einfluss auf die Unternehmensführung aus, als die Hauptversammlung die Kapitalvertreter des Aufsichtsrats wählt und der Aufsichtsrat wiederum den Vorstand ernennt und abberuft. Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Bestellung des Abschlussprüfers und ggf. die geprüften Bilanzen. Außerdem bedürfen bestimmte grundlegende Maßnahmen der Zustimmung durch die Hauptversammlung. Dazu zählen Änderungen der Satzung, Kapitalmaßnahmen, Umwandlung und Auflösung des Unternehmens, etc.