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Vergütung
Die Vergütungspolitik der PALFINGER AG wurde in der 32. ordentlichen Hauptversammlung am 5. August 2020 beschlossen. Die Vergütungspolitik formuliert die Grundsätze, welche bei der Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der PALFINGER AG heranzuziehen sind. Dabei setzt das Vergütungssystem die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (§§ 78 ff AktG) und die Empfehlungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) um.
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsenotierten Aktiengesellschaft haben gem. § 78c Abs 1 AktG einen klaren und verständlichen Vergütungsbericht zu erstellen. Der Vergütungsbericht soll eine Information über die gewährte oder geschuldete Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung an die Aktionäre ermöglichen und ist jedes Jahr der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegen.