Vergütung

In der Hauptversammlung am 5. August 2020 wurde die Vergütungspolitik der PALFINGER AG beschlossen. Änderungen der Vergütungspolitik wurden am 30. März 2023 sowie am 6. April 2024 der Hauptversammlung vorgelegt und beschlossen. Die Vergütungspolitik formuliert die Grundsätze, welche bei der Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der PALFINGER AG heranzuziehen sind. Dabei setzt das Vergütungssystem die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (§§ 78 ff AktG) und die Empfehlungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) um.

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsenotierten Aktiengesellschaft haben gem. § 78c Abs 1 AktG einen klaren und verständlichen Vergütungsbericht zu erstellen. Der Vergütungsbericht soll eine Information über die gewährte oder geschuldete Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung an die Aktionäre ermöglichen und ist jedes Jahr der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegen.

Vergütungspolitik 2024

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Vergütungsbericht 2023

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VERGÜTUNGSBERICHT 2022

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Vergütungsbericht 2021

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Vergütungsbericht 2020

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