PALFINGER news

Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20. März 2019 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

20.03.2019

PALFINGER AG
Bergheim
FN 33393 h, ISIN AT0000758305


Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20. März 2019
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG iVm
§ 82 Abs 9 BörseG und § 3 Abs 1 VeröffentlichungsV



In der ordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG, Bergheim, wurde am 20. März 2019 zum 6. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:


a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft für eine Geltungsdauer von 30 Monaten ab 20. März 2019, sohin bis 19. September 2021, sowohl über die Börse als auch außerbörslich, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 10,-- je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 100,-- je Aktie zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.


b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der PALFINGER AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).


c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.


d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

 

Bergheim bei Salzburg, im März 2019         

Der Vorstand


ÜBER DIE PALFINGER AG

Das internationale Technologie- und Maschinenbauunternehmen PALFINGER ist der weltweit führende Produzent und Anbieter innovativer Kran- und Hebelösungen. Mit rund 12.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ohne Berücksichtigung überlassener Arbeitskräfte), 30 Fertigungsstandorten und einem weltweiten Vertriebs- und Servicenetzwerk von rund 5.000 Stützpunkten stellt sich PALFINGER den Herausforderungen seiner Kunden und schafft daraus Mehrwert. PALFINGER setzt dabei konsequent seinen Weg als Anbieter innovativer, smarter Komplettlösungen mit gesteigerter Effizienz und besserer Bedienbarkeit fort und nutzt die Potenziale der Digitalisierung entlang der gesamten Produktions- und Wertschöpfungskette.

Die PALFINGER AG notiert seit 1999 an der Wiener Börse und erzielte 2023 einen Rekordumsatz von EUR 2,45 Mrd.

 

Rückfragehinweis:

Hannes Roither | Konzernsprecher | PALFINGER AG
T +43 662 2281-81100 | h.roither@palfinger.com

Text und entsprechendes Bildmaterial stehen unter „News“ auf der Internetseite www.palfinger.ag, www.palfinger.com zur Verfügung.